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OLG Stuttgart, 28.09.2017 - 18 WF 128/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 30 Abs 1 FamFG, § 406 Abs 1 ZPO
Elterliche Sorge: Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen bei Begutachtung eines minderjährigen Kindes ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 406 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren wegen Untersuchung des Kindes ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 18.07.2017 - 6 F 47/16
- OLG Stuttgart, 28.09.2017 - 18 WF 128/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 455
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2017 - 18 WF 128/17
Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass das Kind nicht ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter begutachtet werden kann (BGH FamRZ 2010, 720 ff RN 42; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 638f).
- OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch
Der Beschluss des OLG Stuttgart vom 19.09.2017 (18 WF 128/17) trifft - soweit ersichtlich - keine Aussage zur Verfahrensfähigkeit i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 3 BGB.